Wash World haftet nur für Schäden, die durch Maschinenfehler entstanden sind. Für Seitenspiegel, Scheibenwischer, Antennen, Spoiler, Ersatzräder, Zierleisten, Schmutzfänger, Niederquerschnittsreifen, Stoffdächer, Felgen und Zusatzausstattungen, die beim Waschen beschädigt werden, gibt es keine Entschädigung. Maschinenstopps gelten nicht als Maschinenfehler. Es liegt in der Verantwortung des Kunden/der Kundin, sicherzustellen, dass das Fahrzeug den vorgegebenen Höhen- und Breitenmaßen entspricht. Außerdem sind in unserer Waschanlage folgende Fahrzeuge nicht erlaubt: Pickups ohne Hardtop, Autos mit Hebefunktionen, Autos mit Skibox und dergleichen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier.
Reklamationen werden von einem unabhängigen externen Sachverständigen bearbeitet und bewertet. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Entscheidung im Schadenfall besteht die Möglichkeit, über die eigene Versicherung einen Regressfall einzuleiten und hierfür Material zur Prüfung durch den Gutachter in Ihrer Versicherung aushändigen zu lassen. Der Austausch von Videomaterial erfolgt ausschließlich zwischen professionellen Schadengutachtern, also zwischen den Versicherungsunternehmen.
Schäden am Auto, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waschanlage entstehen und für die Wash World gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, müssen unverzüglich nach Eintritt des Schadens und spätestens 18 Stunden nach dem Vorfall gemeldet werden.
Wenn Ihr Auto in der Waschanlage beschädigt wurde, müssen Sie uns eine Schadenmeldung senden. Klicken Sie dazu unten auf „Schaden melden“. Der Schaden muss innerhalb von 18 Stunden nach dem Vorfall gemeldet werden und Sie müssen der Schadenmeldung ausreichende Fotos des Schadens beifügen. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden aus allen Blickwinkeln fotografieren und den Ablauf so genau wie möglich beschreiben. Nach der Meldung des Schadens können Sie innerhalb von 5 bis 7 Werktagen mit einer Rückmeldung eines externen Sachbearbeiters rechnen.